Zu den Aufgaben des Domkapitels gehören
Das Domkapitel ist auch für den Erhalt des Doms verantwortlich. Es wählt den neuen Bischof und hat die Mitsorge in der Leitung des Bistums. Die Anzahl der Domkapitulare und Domvikare ist im Preußen-Konkordat von 1929 festgelegt: In Aachen besteht demnach das Kathedralkapitel aus dem Dompropst, sechs residierenden und vier nichtresidierenden Domkapitularen sowie sechs Domvikaren.
Ein nichtresidierender Domkapitular, immer ein im Bistum Aachen tätiger Pfarrer, ist nicht „ortsgebunden“ und damit nicht zum ständigen Dienst an der Kathedralkirche verpflichtet; bei einer Bischofswahl zum Beispiel hat er jedoch dieselben Rechte wie ein residierender Domherr.
Der Aachener Dompropst ist Vorsitzender und Sprecher des Domkapitels. Er vertritt das Kapitel nach außen. Er ist verantwortlich für die Durchführung der Beschlüsse.