§1 Der Dom als Haus Gottes
(1) Der Dom ist ein katholisches Gotteshaus. Er dient dem Gottesdienst, dem persönlichen Gebet und der Besinnung. Er steht grundsätzlich allen Menschen offen. Alle Besucherinnen und Besucher sind gehalten, sich der Würde des Domes angemessen zu verhalten.
(2) Gottesdienste und deren Vor- und Nachbereitung genießen stets Vorrang. Während dieser Zeit ist eine Besichtigung nicht möglich.
§2 Dombesucherinnen und -besucher
(1) Eltern und andere erwachsene Begleitpersonen sind beim Besuch mit Minderjährigen dazu verpflichtet, ihre Aufsichtspflicht wahrzunehmen.
(2) Alle gesperrten Bereiche des Domes – insbesondere der Altarraum, die Chorhalle, das Hochmünster und die Sakramentskapelle (Ungarnkapelle), die nur zum stillen Gebet offen steht – können nicht besichtigt werden. Ausnahmen gelten für befugte Personen und autorisierte Führungen.
(3) Mobilfunkgeräte sind auf „lautlos“ zu stellen. Das Telefonieren im Dom ist untersagt.
(4) Die Besucherinnen und Besucher sollen eine der Würde des Doms angemessene Kleidung tragen. Ärmellose Hemden sowie tief ausgeschnittene Bekleidung sind unangebracht. Aus der religiösen Tradition der katholischen Kirche heraus dürfen Männer keine Kopfbedeckung tragen. Ausnahmen sind gesundheitlich erforderliche oder religiöse Kopfbedeckungen.
(5) Das Essen, Trinken und Rauchen im Dom ist untersagt.
(6) Personen, die unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, ist der Zutritt nicht gestattet.
(7) Die Zurschaustellung einer politischen Einstellung ist im Dom und auf dem Domhof verboten.
(8) In der Vorhalle und im Dom dürfen keine Gegenstände deponiert oder unbeaufsichtigt gelassen werden.
(9) Luftballons mit und ohne Gasfüllung, Fahrräder, E-Scooter, Roller, Kickboards o.Ä. dürfen nicht mitgeführt werden.
§3 Eintritt und Öffnungszeiten
(1) Der Besuch des Doms ist unentgeltlich, ausgenommen sind Sonderveranstaltungen.
(2) Der Besuch des Hochmünsters mit dem Königsthron und der Chorhalle ist nur im Rahmen einer gebührenpflichtigen Domführung möglich.
(3) Die Öffnungszeiten des Doms sind:
Januar – März 7:00 – 18:00 Uhr,
April – Dezember 7:00 – 19:00 Uhr.
Abweichungen werden gesondert durch Aushang bekanntgegeben.
Die Preise für Domführungen werden vom Domkapitel festgelegt. Sie können an den Kassen und unter erleben.aachenerdom.de eingesehen werden.
(4) Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass (außergewöhnliche Gottesdienste, Konzerte etc.) kann der Dom ganz oder teilweise für Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
§4 Fotografieren und Filmen
(1) Das Fotografieren und Filmen für private Zwecke ist nur nach dem Erwerb einer Fotoerlaubnis im Dom erlaubt. Stative, Selfiesticks und Blitzlicht sind nicht gestattet.
(2) Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung bedarf einer schriftlichen Genehmigung (info@aachenerdom.de). Dasselbe gilt für Tonaufnahmen. Die Genehmigung ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
(3) Tonmitschnitte von Gottesdiensten sowie das Filmen und Fotografieren in Gottesdiensten ist nur nach vorheriger Genehmigung durch das Domkapitel erlaubt.
§5 Fundgegenstände
Sollten verlorene Gegenstände im Dom aufgefunden werden, wird gebeten, diese bei der Domaufsicht (Domschweizer) abzugeben.
§6 Kerzen/Blumen
Nur die im Dom ausgelegten Kerzen dürfen an den dafür vorgesehenen Stellen aufgestellt werden.
Blumen dürfen nicht ohne Genehmigung aufgestellt werden.
§7Schriftenverteilung
Das Auslegen und das Verteilen von Schriften erfordert die vorherige Genehmigung des Domkapitels.
§8 Tiere
Tiere dürfen nicht mit in den Dom genommen werden. Ausnahmen bestehen für Blinden- und Assistenzhunde.
§9 Kirchlicher und staatlicher Datenschutz
Teile des Doms werden videoüberwacht. Es gelten die Vorschriften der Anordnung zum kirchlichen Datenschutz (KDO).
§10 Domführungen
(1) Führungen sind nur Personen gestattet, die durch das Domkapitel autorisiert sind.
(2) Führungen durch funk-elektronische Übermittlung von außerhalb des Gebäudes oder vermittels mitgebrachter Audio-Guides sind untersagt.
(3) Es ist untersagt, auf dem Bischofsstuhl (Kathedra), im Chorgestühl, auf den für den liturgischen Dienst vorgesehenen Sedilien und auf dem Königsthron Platz zu nehmen.
(4) Auf den Altären, Tischen und mobilen Orgeln dürfen keine Gegenstände abgelegt werden.
(5) Wenn ein/e Teilnehmer/in einer Führung aus dem Dom verwiesen wird, wird bereits gezahltes Führungsentgelt nicht erstattet.
§11 Domaufsicht
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. Werden die Domordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, wird der betroffenen Person der weitere Aufenthalt im Dom untersagt.
§12 Schlussbestimmung
Diese Hausordnung wurde am 26. Februar 2020 im Domkapitel beschlossen und tritt am
1. März 2020 in Kraft.
Rolf-Peter Cremer
Dompropst